C.2.2 Einbindung aller Zielgruppen
Um eine gleichberechtigte gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner zu ermöglichen, werden in Bürgerbeteiligungsverfahren möglichst alle für das jeweilige Projekt relevanten Zielgruppen eingebunden. Fachkenntnisse sind für die Teilhabe an Beteiligungsprozessen nicht erforderlich. Sie werden vermittelt, sollte dies erforderlich sein. Besonderes Augenmerk ist dabei u. a. auf verschiedene Altersgruppen, Menschen mit Behinderungen usw. zu legen. Zudem wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Die Informationen und Aufrufe zur Beteiligung sollen Interesse wecken, neugierig machen und gehört werden. Hier ist z. B. auch an den Einsatz neuer Medien zu denken. Die Form, in der auf Menschen zugegangen wird, soll besonders diejenigen ermutigen, die sich sonst nicht angesprochen fühlen.
Verständigung, Sprache sicherstellen!